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  SICHERHEITS- und GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATION

  Zertifizierung* als EU-Baukoordinator
für Sicherheits- und Gesundheitsschutz
nach der Baustellenverordnung
durch das Hessische Sozialministerium
und das Berufsförderungswerk
des hessischen Baugewerbes e.V.


  • Arbeitsschutzbelange auf der Baustelle planen
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
  • Vorankündigung der Arbeiten bei der Arbeitsschutzbehörde
  • Überwachung der Baustellensicherheit
  • Unterlage zum Arbeitsschutz für spätere Arbeiten



Kontaminierte Bereiche  WarnhinweiseSpezialgerüste


Baustellenverordnung - BaustellV
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gilt für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber zugleich tätig werden oder ein Arbeitsumfang von 500 Personentagen überschritten wird. Dies trifft für einen Großteil der Baustellen zu.

Der Bauherr trägt die Verantwortung der Koordination. Er kann einen geeigneten Dritten mit der Planung und Überwachung der vorgeschriebenen arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen beauftragen. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Qualifikation für die Ausübung der Tätigkeit als Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen haben die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft Grundsätze festgelegt, nach denen diese Befähigung geprüft und zertifiziert wird.


BaustellenabsicherungBaugrubeErsthelfer


Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan

Die Unternehmer bleiben für die Sicherheit Ihrer Arbeitsbereiche verantwortlich. Der SiGePlan stellt die verschiedenen Gewerke je nach Abhängigkeit so dar, dass gegenseitige Gefährdungen oder Sicherheitslöcher vermieden werden.


FlachdachsicherungBefahranlageSteigschutz


Unterlage für spätere Arbeiten
Auch die Vermeidung von Unfällen bei späteren Arbeiten muss geplant werden. Die Schutzmaßnahmen, die bei gefährlichen Arbeiten möglich sind, müssen in einer Unterlage dokumentiert sein.


*geprüft und zertifiziert 1999