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SACHVERSTÄNDIGER  für  SCHÄDEN AN GEBÄUDEN

Öffentlich bestellt und vereidigt 
von der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
  • Beratung im Bauwesen
  • Ursachenfindung von Bauschäden
  • Vorschläge zur Mängel-/Schadensbeseitigung
  • Planung und Angebotseinholung zur Mängelbeseitigung
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln
  • Sachverständigengutachten
  • Schiedsgutachten
  • Beweissicherung
  • Kostenfeststellungen
  • Vorsorgliche Beweissicherung
  • Abnahmen Mitwirkung


Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit auch außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gebäudes zu Beweiszwecken festgestellt werden muss, kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger helfen.


Häufige Beratungs- und Bewertungsangelegenheiten:

  • Abdichtungen, Keller, Feuchteschäden
  • Dränage, Entwässerung, Rückstauschutz
  • Flachdächer, Steildächer
  • Schimmelpilzbefall, Raumklimamessung
  • Rissschäden, Abplatzungen an Oberflächen
  • Fassadenbekleidungen, Außenputz, Sockelputz
  • Fußböden, Innenausbau
  • Fenster, Türen
  • Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz
  • Unebenheiten, Maßabweichungen, optische Mängel
  • Wohnflächen, Nutzflächen
  • Baukosten, Mängelbeseitigungskosten, Fertigstellungskosten
  • Außenanlagen


Riss in BetonZiegeloberflächeSockelputz

      
 - Beabsichtigen Sie ein Haus zu kaufen?
 - Soll die Bausubstanz eingeschätzt werden?
 - Was ist zu erwarten? 
 - Suchen Sie eine unabhängige
    Entscheidungshilfe?


Schimmel?
Muss nicht sein
FeuchtemessungGewölbekeller


      - Es gab 30 Jahre keinen Schimmel?
      - Weshalb ist es jetzt feucht?
      - Was sollen wir jetzt tun? 


FlachdachöffnungBalkonKernbohrung


   - Was ist bei der Modernisierung zu beachten?
   - Warum fault das Holz?
   - Wie dauerhaft ist der Schutzanstrich?
   - Liegt hier eine Wärmebrücke vor?
   - Ist das ein Mangel?

Kanal-UntersuchungKellerabdichtungWDVS


"Schäden an Gebäuden" ist ein allgemeines Sachgebiet über den Wissensbereich des Architekten und Bauingenieurs sowie der Baustellenpraxis. Die Bestellungsvoraussetzungen definieren die besonderen technischen Kenntnisse des Sachverständigen wie folgt:

a)  Bauphysik
Verhalten der Baustoffe und -teile bei Einwirkung von Temperatur und Feuchtigkeit, Schall, Erschütterungen usw.
b)  Bauchemie
Chemie der Baustoffe.
c)  Baukonstruktion
Kenntnis der im Bau verwendeten Konstruktionen und deren Verhalten, insbesondere Beurteilung von Schäden bei diesen Konstruktionen.
d)  Baustatik
Kenntnis der Baustatik im Hinblick auf die Beurteilung von Bauschäden.
e)  Grundbau,
Beurteilung von Schäden aus Setzungen und mangelhafter Gründung mit Einbeziehung geologischer Fachgutachten.
f)   Baubetrieb und Maschinenkunde
Kenntnis der auf den Baustellen verwendeten Baumaschinen im Hinblick auf Einsatz, Wirkungsweise, Leistung und Kosten.
g)  Ausschreibungs- und Vertragswesen
Eingehende Kenntnisse der VOB; Erfahrungen in Kalkulation und Kenntnis von Baupreisen und Arbeitsaufwand für Bauleistungen sowie Ansatz der "Wertminderung" bei Bauschäden.
h)  DIN-Normen
Kenntnis der einschlägigen DIN-Normen und Fachregeln.



Was sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?
Unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Qualifikation
Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Aufgaben und Aufträge
Gutachter Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Gesetzgebung
Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
 
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Gütesiegel für Sachverstand

Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines deutschen Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?
Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität - in Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt