Zertifizierung* als EU-Baukoordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach der Baustellenverordnung durch das Hessische Sozialministerium und das Berufsförderungswerk des hessischen Baugewerbes e.V.
Arbeitsschutzbelange auf der Baustelle planen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Vorankündigung der Arbeiten bei der Arbeitsschutzbehörde
Überwachung der Baustellensicherheit
Unterlage zum Arbeitsschutz für spätere Arbeiten
Kontaminierte Bereiche
Warnhinweise
Spezialgerüste
Baustellenverordnung - BaustellV Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gilt für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber zugleich tätig werden oder ein Arbeitsumfang von 500 Personentagen überschritten wird. Dies trifft für einen Großteil der Baustellen zu.
Der Bauherr trägt die Verantwortung der Koordination. Er kann einen geeigneten Dritten mit der Planung und Überwachung der vorgeschriebenen arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen beauftragen. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Qualifikation für die Ausübung der Tätigkeit als Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen haben die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft Grundsätze festgelegt, nach denen diese Befähigung geprüft und zertifiziert wird.
Baustellenabsicherung
Baugrube
Ersthelfer
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan Die Unternehmer bleiben für die Sicherheit Ihrer Arbeitsbereiche verantwortlich. Der SiGePlan stellt die verschiedenen Gewerke je nach Abhängigkeit so dar, dass gegenseitige Gefährdungen oder Sicherheitslöcher vermieden werden.
Flachdachsicherung
Befahranlage
Steigschutz
Unterlage für spätere Arbeiten Auch die Vermeidung von Unfällen bei späteren Arbeiten muss geplant werden. Die Schutzmaßnahmen, die bei gefährlichen Arbeiten möglich sind, müssen in einer Unterlage dokumentiert sein.